deutsch Etymologie

Hauptartikel: deutsch (Etymologie)
 
Im Sachsenspiegel von 1369 steht (auf Mittelniederdeutsch): „Iewelk düdesch lant hevet sinen palenzgreven“ („jegliches deutsche (bzw. deutschsprachige) Land hat seinen Pfalzgrafen“)
 
Deutsch bedeutete ursprünglich „zum Volk gehörig“ und meinte zunächst die Dialekte des kontinental-westgermanischen Dialektkontinuums.[10] Die Bezeichnung Deutschland wird seit dem 15. Jahrhundert verwendet, ist in einzelnen Schriftstücken aber schon davor bezeugt.[11] Davor sind nur Wortfügungen des Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten Pluralform die deutschen Länder, nicht aber in der bestimmten Singularform das deutsche Land. Gemeint waren vielmehr Länder mit einer Führungsschicht, die sich auf den politischen Herrschaftsanspruch bezog, der durch das (Ost-)Fränkische, später Heilige Römische Reich, als begründet angesehen worden war. In einem Buch von 1487 ist u. a. von „in teutschen landen lassen machen“ zu lesen.[12]

Die Begriffe wurden als Synonym vor allem für (vor-)staatliche Gebilde verwendet, die in wesentlichen Bereichen des deutschen Sprach- und/oder Herrschaftsgebiets entstanden waren. Das Heilige Römische Reich („Altes Reich“) hatte sich im 10. Jahrhundert aus dem Ostteil des Fränkischen Reiches entwickelt. Mit den Namenszusätzen Heilig und Deutscher Nation (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) bildete sich zwischen dem 12. Jahrhundert und 1648 ein Staatenbund heraus. Nach der Niederlegung der Reichskrone 1806 dominierten das Kaisertum Österreich, das Königreich Preußen und der Rheinbund das staatliche Geschehen im Vorstellungsraum Deutschlands; nach 1815 folgte als die deutsche Nationalität sichernder Staatenbund der Deutsche Bund unter der Führung Österreichs. Die Konkurrenz mit Preußen um die Vorherrschaft in Deutschland spitzte sich zum deutschen Dualismus zu. Mit dem Deutschen Krieg und der Schlacht bei Königgrätz entschied Preußen ihn 1866 zu seinen Gunsten.

Mit den von Preußen initiierten zentralstaatlichen Staatsformen seit 1867 wurden in zwei Schritten große Teile des deutschen Sprachraums in einem Staat vereinigt. Umfasste der Norddeutsche Bund lediglich die Staaten nördlich der Mainlinie, wurde der Ausdruck Deutschland durch die Reichseinigung und Proklamation des Deutschen Reiches 1871 mit demselben identisch. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie 1918 wurde diskutiert, mit der Staatsbezeichnung Deutsche Republik oder Republik Deutschland die ausgerufene Staatsform zu unterstreichen, jedoch behielt auch die Weimarer Republik die offizielle Bezeichnung Deutsches Reich bei. Die nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie entstandene Republik Deutschösterreich strebte 1919 einen Zusammenschluss mit dem Deutschen Reich an, der jedoch wegen des von den Siegermächten verhängten Anschlussverbotes nicht realisiert werden konnte.

Die Reichskrone des Heiligen Römischen Reiches (Sacrum Romanum Imperium). Das Herrschaftsgebiet erhält im späten 15. Jahrhundert den Zusatz Deutscher Nation (Nationis Germanicæ).
 
Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Siegermächte den Begriff Deutschland ausschließlich für das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland durch die USA und das Vereinigte Königreich sowie die Deutsche Demokratische Republik durch Einwirken der UdSSR initiiert. Da eine Fortführung des Staatsnamens Deutsches Reich im Parlamentarischen Rat wegen seines „aggressiven Akzents“ abgelehnt wurde, fand stattdessen „Deutschland“ in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik erstmals namentliche Verwendung;[13] damit sollten die „emotionale Integrationskraft des Namens und sein staatsrechtlicher Gehalt“ aus Kontinuität und der Identität der Bundesrepublik bezeugt werden.[14] Die DDR nutzte das Wort Deutschland zwar nicht direkt im Staatsnamen, jedoch wurde es ausdrücklich als synonymer Begriff für DDR im Artikel 1 der Verfassung von 1949 verwendet. Später verwendete die DDR fast nur noch das Attribut deutsch beziehungsweise den Namenszusatz „… der DDR“ für staatliche Hoheitsbezeichnungen. Mit der Deutschen Einheit 1990 wurde die Deutschlandfrage abschließend geklärt.[15]

Im Laufe der Jahrhunderte traten einige Gebiete aus dem Raum der deutschen Länder beziehungsweise Deutschlands heraus. Unter anderem waren dies aufgrund des Westfälischen Friedens 1648 die Niederlande, deren Sprachvarietäten sich u. a. durch den Buchdruck vom Deutschen getrennt hatten (vgl. Niederländisch (Name)), die Eidgenossenschaft sowie das Elsass und (Nordost-)Lothringen (frz. Moselle). Nach dem Ende des Deutschen Bundes 1866 traten dann Luxemburg, Liechtenstein und Österreich (zuletzt 1945) heraus. Die Gründung des Deutschen Kaiserreichs erfolgte unter Aneignung Elsaß-Lothringens, während die Niederlagen in beiden Weltkriegen Gebietsverluste zur Folge hatten. Nach 1919 musste Deutschland neben dem Elsass und Lothringens kleinere Gebiete an Dänemark, Belgien, die Tschechoslowakei und Litauen sowie vor allem die Provinzen Posen und Westpreußen an die neu gegründete Zweite Polnische Republik abtreten. Die restlichen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, namentlich Schlesien, Hinterpommern und Ostpreußen, kamen ab 1945 unter sowjetische und größtenteils polnische Verwaltung. Sie wurden in deren Staatsgebiete integriert, nachdem die deutsche Bevölkerung vertrieben wurde. 1990 wurde der Anspruch auf die vormaligen deutschen Ostgebiete im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands auch formell mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgegeben.

Trotz der Kontinuität des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart sowie völkerrechtlicher[16] Identität und staatsrechtlicher Kontinuität seit dem 19. Jahrhundert bestand de facto bis 1990 keine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung. Vielmehr eignete sich der Begriff in der Entfaltung der politischen Macht des wohlhabenden Bürgertums in Deutschland als einigende Idee für regionale und lokale Eliten.

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